DAV und DRB: Ein selbständiges Justizressort im Saarland ist unverzichtbar! Presseberichten zufolge soll die Justiz im Saarland künftig nicht mehr durch einen eigenständigen Minister vertreten sein. Der designierte Ministerpräsident Peter Müller soll die Absicht haben, nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten das Justizressort mit zu übernehmen. Der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben diese Nachricht mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. Sie appellieren an den künftigen Ministerpräsidenten, nicht mit der bisherigen bewährten Struktur der Saarländischen Landesregierung zu brechen, sondern wieder einen alleinverantwortlichen Justizminister zu ernennen. In dem Verzicht auf den alleinverantwortlichen Justizminister - den derzeit leider immer noch die Bundesländer Bremen und Mecklenburg-Vorpommern praktizieren, während Nordhein-Westfalen, durch ein Verassungsgerichtsurteil gezwungen, die vollständige Trennung zwischen beiden Ämtern wieder eingeführt hat - liegt eine Geringschätzung der Dritten Staatsgewalt. DAV und DRB haben darauf in der Vergangenheit immer wieder aufmerksam gemacht. Nur ein eigenständiger Justizminister dokumentiert hinreichend klar die Trennung der politischen Verantwortlichkeiten für Exekutive und Judikative, die einer langen Verfassungstradition in Deutschland entspricht und ihre innere Rechtfertigung in der Machtbeschränkung des Staates findet. Diese Trennung aufzuheben, offenbart ein bedenkliches rechtsstaatliches Defizit. Der Justizminister hat die Unabhängigkeit der Gerichte und die Bindung der Staatsanwälte an den Legalitätsgrundsatz gegenüber der Exekutive zu schützen. Dies ist dann nicht mehr gewährleistet, wenn der Ministerpräsident - als die impulsgebende politische Kraft in einem Bundesland - auch das Justizressort leitet. Es wird zumindest der Anschein erweckt, dass es hier zu verstärkter politischer Einflussnahme kommen kann. Damit wird in Kauf genommen, dass das Ansehen der Dritten Gewalt in der Öffentlichkeit Schaden nehmen wird. DRB und DAV halten es für nicht hinnehmbar, dass fundamentale Verfassungsprinzipien aus Macht- oder falsch verstandenem Effektivitätsdenken aufgegeben werden. Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
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