5. Juli 2001

DRB: Reform der Richterwahl bei obersten Bundesgerichten dringend geboten!

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 4.7.2001, mit dem der Bundesjustizministerin vorläufig untersagt wird, einem im Februar 2001 vom Bundesrichterwahlausschuss Gewählten zum Richter am Bundesgerichtshof zu ernennen, bestätigt die Vorbehalte des Deutschen Richterbundes gegen die geltenden Regelungen über die Wahl der Richterinnen und Richter zu den obersten Bundesgerichten. 

"Die Vorschriften über diese Wahl stammen aus dem Jahre 1950. Sie tragen in der Praxis Züge einer Investitur, die dem Stellenwert der Gerichte in der verfassungsrechtlichen Ordnung nicht gerecht wird. Sie sind zudem rechtlich fragwürdig, jedenfalls aber eines Rechtsstaates unwürdig", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert W. Mackenroth. 
Der Deutsche Richterbund fordert im Interesse des Ansehens der obersten Gerichtshöfe des Bundes und ihrer Richterinnen und Richter eine transparente, eine wirkliche Wahl der Richterinnen und Richter auch an den obersten Bundesgerichten. 
Mackenroth: "Alle freien Stellen bei den Bundesgerichten sollten ausgeschrieben werden, nur dies sichert einen qualitativen Auswahlprozess und die durch unsere Verfassung garantierte Chancengleichheit der Bewerber. Weiter gehört - dies zeigen positive Erfahrungen aus einigen Bundesländern - richterlicher Sachverstand direkt in jeden Richterwahlausschuss. Allein die Anwesenheit von Richtern oder Richterinnen in den Wahlgremien wehrt der Versuchung der Politiker, Richterämter zur parteipolitischen Verfügungsmasse abzuwerten. Die Stellungnahmen der richterlichen Mitwirkungsgremien dürfen nicht nur Alibi-Funktion haben, so dass sie bei Bedarf folgenlos ignoriert werden können. Eine Reform des Wahlverfahrens hat nicht das Ziel, dass die Richterschaft ihren Nachwuchs selbst 'heranzüchtet'. Sie ist vielmehr Ausdruck eines qualitätsorientierten, demokratischen Wahlverfahrens und entspricht den Spielregeln, die sich der Rechtsstaat selbst aufgestellt hat".
 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Geschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, 
E-Mail: foelster@drb.de

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. 
 

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