|
5. Juli 2001 DRB: Reform der Richterwahl bei obersten Bundesgerichten dringend geboten! Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 4.7.2001, mit dem der Bundesjustizministerin vorläufig untersagt wird, einem im Februar 2001 vom Bundesrichterwahlausschuss Gewählten zum Richter am Bundesgerichtshof zu ernennen, bestätigt die Vorbehalte des Deutschen Richterbundes gegen die geltenden Regelungen über die Wahl der Richterinnen und Richter zu den obersten Bundesgerichten. "Die Vorschriften über diese Wahl stammen aus dem Jahre 1950. Sie tragen in der Praxis Züge einer Investitur, die dem Stellenwert der Gerichte in der verfassungsrechtlichen Ordnung nicht gerecht wird. Sie sind zudem rechtlich fragwürdig, jedenfalls aber eines Rechtsstaates unwürdig", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert W. Mackenroth.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit.
|
© 2003 Deutscher Richterbund |