12. November 1998

DRB begrüßt Reformwillen der Bundesregierung

Der Deutsche Richterbund begrüßt die Absicht der Bundesregierung, in der neuen Legislaturperiode endlich überfällige Reformen im Justizwesen in Angriff zu nehmen.

Seit Jahren wächst die Inanspruchnahme aller Zweige der Gerichtsbar-keit. Auch die Arbeitslast der Staatsanwaltschaften nimmt ständig zu. Der Deutsche Richterbund hat auf diese Entwicklung immer wieder warnend hingewiesen. Insbesondere seit Mitte der 90er Jahre ist die Situation noch dadurch dramatisch verschärft worden, daß in großem Umfang Richter- und Staatsanwaltsstellen abgebaut worden sind (zwischen 1995 und 1997 bundesweit allein 1.287 Richter- und 164 Staatsanwaltsstellen).

Die Erfahrung zeigt, daß mit punktuellen "Reform"versuchen, wie sie in Gestalt diverser Rechtspflegevereinfachungs- und -entlastungsgesetze seit 15 Jahren unternommen worden sind, eine grundlegende Konsolidie-rung der Lage der Justiz nicht erreicht werden konnte.

Der Deutsche Richterbund appelliert deswegen an Bundesregierung und Bundestag, aber auch an die Regierungen und Parlamente in den Bundesländern, die Notlage der Justiz endlich ernst zu nehmen und wirksame Schritte einzuleiten, um ihr abzuhelfen.

So muß - unabhängig vom künftigen Gerichtsaufbau - der Gesetzgeber beispielsweise die Voraussetzungen dafür schaffen, daß ein Rechtsstreit möglichst in einer In-stanz zum Abschluß gebracht werden kann. Damit einhergehend muß das System der Rechtsmittel neu geordnet werden. Im Zivilverfahren z. B. wird anzustreben sein, daß in der zweiten Instanz ergänzende Tatsachenfeststellungen nur in engen Ausnahmefällen zugelassen werden. Im Strafverfahren muß die hinlänglich be-kannte Unwucht des geltenden Rechts - ein Rechtsmittel in Verfahren wegen schwe-rer Kriminalität, jedoch deren zwei bei kleineren und mittleren Straftaten - überwun-den werden. Seit längerem plädiert der Deutsche Richterbund dafür, grundsätzlich nur eine Anfechtungsmöglichkeit gegen ein strafgerichtliches Urteil vorzusehen.

Der Deutsche Richterbund wird sich einer Reformdiskussion, die eine substantielle Stärkung der Justiz zum Ziel hat, nicht verschließen. Maßnahmen, die nur auf weitere Einsparungen im Justizbereich abzielen, sind dagegen inakzeptabel.


Zurück zur Übersicht

© 2003 Deutscher Richterbund
powered by melcom-computer