Vom 11. April 2000 Deutscher Richterbund fordert Rechtsmittelreform in Strafsachen unter Beibehaltung des Rechtszuges vom Amts- zum Landgericht Der Vorstand des Deutschen Richterbundes hat sich dafür ausgesprochen, die gegen Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen möglichen Rechtsmittel der Berufung und Revision durch ein einziges Rechtsmittel neuer Prägung zu ersetzen. Das Rechtsmittel soll Elemente der Berufung und der Revision enthalten, das heißt, es soll sowohl eine tatsächliche als auch eine rein rechtliche Kontrolle ermöglichen. Es soll der gezielten Überprüfung des Urteils des Amtsgerichts auf Fehler dienen. Das Rechtsmittel muss künftig begründet werden. In der Begründung sind die behaupteten Fehler genau zu bezeichnen. Die Begründung soll nur von einem Rechtsanwalt als Verteidiger unter-zeichnet werden können. Daher soll jedem Angeklagten, der noch keinen Verteidiger hat, für das Rechtsmittel ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Das Gericht hat anhand der Rechtsmittelbegründung und des Akteninhalts zunächst die Erfolgsaussicht zu prüfen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll es Rechtsmittel ohne Erfolgsaussicht durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung verwerfen können. Eine Reform des Rechtsmittelrechts ist erforderlich, weil nach geltendem Recht aufgrund der Berufung das gesamte Verfahren neu aufgerollt und wiederholt wird. Die Praxis zeigt aber, dass hier überflüssige Doppelarbeit geleistet wird. Diese würde durch das auf Fehlerkontrolle beschränkte, neue Rechtsmittel, das eine gestraffte und konzentrierte Verhandlung ermöglicht, vermieden werden, ohne den rechtsstaatlichen Standard zu mindern. Über das Rechtsmittel soll ein mit drei Richtern - und im Falle der mündlichen Verhandlung mit zusätzlich zwei Schöffen - besetzter Spruchkörper des Landgerichts entscheiden. Der Deutsche Richterbund hat sich damit ausdrücklich für die Beibehaltung des Rechtszuges vom Amts- zum Landgericht in Strafsachen ausgesprochen. |
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