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19. Mai 2006
Der DRB begrüßt die heute im Bundesrat beschlossene Initiative, das Verfahren zur Gewährung von Prozesskostenhilfe zu vereinfachen. Der Gesetzentwurf der Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen geht jedoch nicht weit genug, wenn die Bedürftigkeitsprüfung lediglich auf den Rechtspfleger übertragen werden soll. Das wird die Gerichte nicht nennenswert entlasten. Der DRB schlägt vor, in Prozesskostenhilfeverfahren die Bedürftigkeit durch die Sozialbehörden prüfen zu lassen, von denen der Antragsteller bereits Leistungen erhält oder bei denen er solche beantragen kann. Mit der entsprechenden Bescheinigung kann der Antragsteller dann zum Gericht gehen, das nur noch über die Erfolgsaussichten des Rechtsbegehrens entscheidet. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel: |
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