19. Dezember 2001
 

Appell an Bundesrat: 
Öffentlichen Dienst bei der Altersversorgung nicht im Stich lassen

Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert den Bundesrat auf, das Versorgungsän-derungsgesetz in der Sitzung am 20.12.2001 zu stoppen. Die beabsichtigten Kür-zungen der Altersversorgung sind unangemessen und legen dem Öffentlichen Dienst Sonderopfer auf.

Der DRB-Vorsitzende, Geert W. Mackenroth:
"Schon die Einzahlungen in die 1998 beschlossene Versorgungsrücklage haben die Rentenreform 'wirkungsgleich' auf die Pensionen übertragen. Anders als die Rentenreform der früheren Bundesregierung sind diese Gesetzesänderungen je-doch nicht zurückgenommen worden. Es ist eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, wenn die jetzige Rentenreform erneut und damit ein zweites Mal zum Nachteil der Richter und Beamten auf die Pensionen übertragen werden soll. Die öffentlichen Arbeitgeber verlören damit endgültig das Vertrauen der Staatsdiener.“

Die Kürzungen verletzen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation be-sonders auch für die versorgungsnahen Jahrgänge, die ebenso wenig wie diejeni-gen, die schon Pensionen beziehen, nachträglich eine ausreichende Eigenvorsor-ge aufbauen können.

Auch die ohnehin schon schwierige Suche nach qualifiziertem Nachwuchs in der Justiz wird erschwert. "Welche guten Juristen und Juristinnen gehen noch in die Justiz, wenn sie mit gleichem Einsatz in der Privatwirtschaft erheblich mehr verdienen?", so Geert W. Mackenroth. "Wenn dies auch die Bundesregierung nicht zu kümmern scheint, weil sie Richter und Beamte als Wähler offenbar schon abgeschrieben hat - den Ländern kann der drohende Qualitätsverlust nicht gleich-gültig sein. Ich fordere die Länder auf, ihre Bediensteten nicht im Stich und das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen, das im Übrigen einhellig von allen Experten als verfassungsrechtlich bedenklich und inhaltlich falsch bezeichnet wurde."
 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Geschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, 
E-Mail: foelster@drb.de

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. 

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