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1. April 2003 DRB: Neues Besoldungsrecht schafft strukturelle Schieflagen
Richter, Staatsanwälte und Beamte dürfen aus guten Gründen nach unserer Verfassung nicht streiken. Dem steht aber auch eine entsprechende Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber. Diese wird verletzt, wenn der Staat wegen der schlechten Haushaltslage bei Richtern und Beamten sparen will, indem er die fehlende "Waffengleichheit" ausnutzt und einseitig von den in den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst ausgehandelten Regelungen abweicht. Die Landesregierungen schulden ihren Bürgern eine Antwort, wie viel ihnen eine funktionsfähige und motivierte Justiz wert ist!
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