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23. Januar 2002 DRB: Schlamperei im NPD-Verbotsverfahren Der Deutsche Richterbund (DRB) nimmt zunächst mit großem Erstaunen die aktuellen Vorgänge um das NPD-Verbotsverfahren zur Kenntnis: Drei Verfassungsorgane (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) bemühen das höchste deutsche Gericht mit umfangreichen Antragsschriften, in denen zahlreiche Beweismittel aufgeführt sind - so weit, so gut. Das federführende Bundesinnenministerium teilt einen für den Beweiswert und damit für das Verfahren entscheidenden Umstand nicht mit: Keine Rede ist in den Antragsschriften davon, dass eine von allen drei Verfassungsorganen als wichtiger „Belastungszeuge“ benannte Anhörungsperson eine „bewegte Vergangenheit“ hat, nämlich lange im Sold eines Landesamtes für Verfassungsschutz gestanden hat. Jedem Laien leuchtet ein, dass dieser Umstand der Aussage eines derartigen Zeugen ein völlig anderes Gewicht gibt. Das Gericht hat seine Entscheidung, das Verfahren zu eröffnen, damit auf einem unzutreffenden, weil unvollständigen Sachverhalt aufgebaut. Dies gefährdet und belastet das gesamte weitere Verfahren. Fraglos kann eine rechtsstaatlichen Vorgaben entsprechende mündliche Verhandlung unter diesen Vorzeichen zunächst nicht stattfinden. Der Vorsitzende des DRB, Geert W. Mackenroth, zieht ein vorläufiges Fazit:
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