23. Januar 2002

DRB: Schlamperei im NPD-Verbotsverfahren

Der Deutsche Richterbund (DRB) nimmt zunächst mit großem Erstaunen die aktuellen Vorgänge um das NPD-Verbotsverfahren zur Kenntnis: Drei Verfassungsorgane (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) bemühen das höchste deutsche Gericht mit umfangreichen Antragsschriften, in denen zahlreiche Beweismittel aufgeführt sind - so weit, so gut. Das federführende Bundesinnenministerium teilt einen für den Beweiswert und damit für das Verfahren entscheidenden Umstand nicht mit: Keine Rede ist in den Antragsschriften davon, dass eine von allen drei Verfassungsorganen als wichtiger „Belastungszeuge“ benannte Anhörungsperson eine „bewegte Vergangenheit“ hat, nämlich lange im Sold eines Landesamtes für Verfassungsschutz gestanden hat. Jedem Laien leuchtet ein, dass dieser Umstand der Aussage eines derartigen Zeugen ein völlig anderes Gewicht gibt. Das Gericht hat seine Entscheidung, das Verfahren zu eröffnen, damit auf einem unzutreffenden, weil unvollständigen Sachverhalt aufgebaut. Dies gefährdet und belastet das gesamte weitere Verfahren. Fraglos kann eine rechtsstaatlichen Vorgaben entsprechende mündliche Verhandlung unter diesen Vorzeichen zunächst nicht stattfinden. 

Der Vorsitzende des DRB, Geert W. Mackenroth, zieht ein vorläufiges Fazit: 
„Der Vorfall ist ein weiteres Beispiel für den oft distanz- und respektlosen Umgang der Exekutive mit der Dritten Staatsgewalt - oder: ´Mit Gerichten spielt man nicht´. Es ist der fatale Eindruck entstanden, dass die Exekutive versucht hat, mit Tricks, mit unlauteren Mitteln, mit Halbwahrheiten, mit Verschweigen entscheidender Tatsachen das höchste deutsche Gericht in Richtung auf eine offenbar politisch gewünschte Entscheidung zu manipulieren. 
Es ist nicht Aufgabe des DRB, Konsequenzen zu fordern oder zu bewerten, wer für diese ´Schlamperei´ politisch verantwortlich ist.“
 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Geschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, 
E-Mail: foelster@drb.de

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. 

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