5. November 2001

DRB: Verleihung des 6. Menschenrechtspreises

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat heute, am

5. November 2001

im Plenarsaal des Kammergerichts Berlin

zum sechsten Mal seinen erstmals 1991 gestifteten Menschenrechtspreis verliehen. Diesjähriger Preisträger ist Staatsanwalt Celvin Galindo aus Guatemala.

Zur Information über den Preisträger, die Situation in seinem Heimatland und den Ablauf der Festveranstaltung am 5. November 2001 sind in der Anlage beigefügt:

Der Richterbund möchte mit diesem Preis einen Beitrag zur Stärkung und Respektierung der allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten leisten. Die Auszeichnung wird jeweils einer/einem Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugesprochen, welche/welcher sich unter Einsatz von Leben, Gesundheit oder persönlicher Freiheit oder unter Inkaufnahme sonstiger schwerer persönlicher Nachteile um die Verwirklichung der Menschenrechte in ihrem/seinem Land verdient gemacht hat.

Die internationale Aufmerksamkeit an der Verleihung des Menschenrechtspreises dient nicht zuletzt auch dem Schutz der Preisträger im eigenen Land. 

Die bisherigen Preisträger waren:

  • 1991 Rechtsanwalt Augusto Zuniñga Paz (Peru)
  • 1993 Rechtsanwalt Olisa Agbakoba (Nigeria)
  • 1995 Rechtsanwalt Hüsnü Öndül (Türkei)
  • 1997 Richter Abraham Antonio Polo Uscanga (Mexiko) – postum – 
  • 1999 Rechtsanwältin Vera Stremkovskaya (Belarus).

Der Vorsitzende des DRB, Geert W. Mackenroth, wies in seiner Ansprache u. a. darauf hin, dass Richter und Staatsanwälte eine besondere Mitverantwortung für die Bewahrung und Verwirklichung der Menschenrechte trügen. 
Er sagte weiter: „Der Menschenrechtspreis des DRB ist kein Feigenblatt, es besteht auch für unsere Mitglieder keinerlei Veranlassung, sich in Menschenrechtsfragen gemütlich zurückzulehnen: Die zuletzt im Juli diesen Jahres geäußerte Besorgnis des Europarates über die wachsende Zahl antisemitischer und rassistischer Gewalttaten in Deutschland ist - ohne dass ich auf die Berechtigung dieser Kritik hier im Einzelnen eingehen will - eben gerade kein sanftes Ruhekissen. Nein, der Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes ist auch und gerade den Richtern und Richterinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in Deutschland ständige Mahnung und Verpflichtung zugleich, in Menschenrechtsfragen Sensibilität zu zeigen.“ 
Der Preisträger Galindo habe mit seiner Arbeit eine konkrete Menschenrechtsverletzung aufgeklärt und beispielhaft unter Einsatz seines Lebens den rechtsstaatlichen Prinzipien in seinem Land zum weiteren Durchbruch verholfen. Seiner Arbeit sei es zu verdanken, dass es in Guatemala zu der historischen erstmaligen strafrechtlichen Ahndung eines politisch motivierten Verbrechens gekommen sei. 

Die Vorsitzende des BT-Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christa Nickels, betonte in ihrer Festrede, dass das Recht eines Staates, seine inneren Angelegenheiten selbst zu regeln, nicht gegen die Menschenrechte ins Feld geführt werden dürfe. Ein Regime, das schwere und systematische Menschenrechts- Verletzungen begehe, könne sich heute nicht mehr hinter seiner Souveränität und dem Prinzip der Nichteinmischung verstecken. 
Sie führte u. a. weiter aus: „Diese und andere Fortschritte auf dem Weg zu einem globalen Menschenrechts-System drohen aber konterkariert zu werden durch die Unkultur der Straflosigkeit - also durch die schmerzhafte Tatsache, dass Menschenrechts- Verletzungen vielerorts nicht geahndet werden, dass die Täter unbekannt bleiben.“ 

Der Preisträger, Staatsanwalt Galindo, erklärte in seiner Dankesrede, er teile den Preis auf symbolische Weise mit all den Richtern und Staatsanwälten der Welt, die ihr Leben auf der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit geopfert hätten. Er halte die Hoffnung aufrecht, dass es seinem Volk besser gehe, wenn die Straflosigkeit aus seinem Land verschwinde und „die Gerechtigkeit leuchtet wie die Sonne. Ohne Achtung vor dem menschlichen Leben, ohne Wahrheit und ohne Gerechtigkeit ist es unmöglich, einen wahrhaften Rechtsstaat zu errichten“.

Alle Redetexte werden auf Anfrage gern im Volltext zur Verfügung gestellt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Geschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, 
E-Mail: foelster@drb.de

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. 

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