14. September 2000 DRB: Lob für Ministerpräsident Ringstorff Der Deutsche Richterbund begrüßt nachhaltig die Wiederherstellung eines eigenständigen Justizressorts in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dieser Entscheidung des Ministerpräsidenten werden Rechtsprechung und Verwaltung auch in der politischen Verantwortung wieder getrennt. Im regierungspolitischen Raum gewährleistet die ministerielle Trennung, dass die legitimen Gegensätze zwischen Verwaltung und Justiz - auch in Bezug auf die Verteilung der Haushaltsmittel - auf der Ebene des Kabinetts ausgetragen und gegebenenfalls dem Landtag offen und durchschaubar unterbreitet werden. Die eigenständige politische Repräsentanz der Justiz im Kabinett verdeutlicht darüber hinaus nach außen den Stellenwert der Justiz im Rechtsstaat. Der Justizminister hat im Konfliktfall die Unabhängigkeit der Gerichte und die Bindung der Staatsanwaltschaft an den Legalitätsgrundsatz zu schützen. Solange es für die Dritte Gewalt keine Selbstverwaltung gibt, können ihre Belange im politischen Raum nur durch einen eigenständigen Justizminister vertreten werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es damit nur noch zwei Länder, die sich dieser Einsicht verschließen: Der Deutsche Richterbund appelliert an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und an den Bürgermeister von Bremen, dem guten Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen und in ihren Ländern wieder einen eigenständigen Justizsenator zu berufen. |
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