1. Februar 2006

Deutscher Richterbund: Senator Kusch wird zur Belastung der Justiz

Mit seiner Forderung, das Jugendstrafrecht abzuschaffen und Jugendliche grundsätzlich nach dem Strafrecht für Erwachsene zu verurteilen – wenngleich mit geringeren Strafen –, lässt der Hamburger Justizsenator Roger Kusch die nötige Sachkunde für die politische Verantwortung seines Amtes vermissen. Der Deutsche Richterbund (DRB) weist die Forderung Kuschs entschieden zurück.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel:

„Es ist keineswegs verfehlt, Jugendliche in Strafverfahren anders zu behandeln als Erwachsene. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht verlangt, dass Entwicklung und Reife jugendlicher Straftäter berücksichtigt werden und gehört zu den gesellschaftspolitischen Pfeilern unserer Justiz. Prozessuale Besonderheiten wie der Ausschluss der Öffentlichkeit vermeiden, dass Jugendliche stigmatisiert werden und dadurch schlechtere Zukunftschancen haben. Diese Besonderheiten des Jugendstrafrechts verharmlosen nicht, sondern geben den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten die Möglichkeit, im Strafverfahren selbst und bei den Sanktionen nach Besonderheit des Einzelfalls und Beurteilung des jugendlichen Straftäters zu differenzieren und damit zur Prävention beizutragen. Entgegen den Vermutungen des Hamburger Justizsenators sollen Jugendliche nicht generell geschont werden – für uneinsichtige Straftäter und solche, die schwere Taten begangen haben, sieht das Jugendstrafrecht angemessene Sanktionen vor.

Kusch wird mit derartigen Forderungen, die auch in diesem Fall offenbar nicht mit seiner Partei abgestimmt waren, zur Belastung der Justiz. Nach seinen umstrittenen Äußerungen zur Sterbehilfe drängt sich der Verdacht auf, dass er mit seinen Alleingängen den politischen Freitod auf Raten gewählt hat.“



 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Bundesgeschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, 
E-Mail: info@drb.de

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. 

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