Vom 4. August 1999

Justiz - Spielball der Politik in Mecklenburg-Vorpommern

Mit Sorge nimmt der Deutsche Richterbund die gestern erfolgte Entlassung von Generalstaatsanwalt Prechtel in Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis. Die zur Begründung dieser gravierenden Entscheidung geäußerte lapidare Feststellung des Ministerpräsidenten und Justizministers, das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Landesregierung und Generalstaatsanwalt bestehe nicht mehr, ist ein weiterer Beleg dafür, dass der politischen Spitze des Landes jegliches Gespür für die Bedeutung der Justiz im Rechtsstaat zu fehlen scheint.

Schon der Verzicht auf ein eigenständiges Justizministerium nach Bildung der Koalitionsregierung zwischen SPD und PDS im Herbst vergangenen Jahres war geeignet, den Anschein zu erwecken, dass auf die Justiz verstärkt politisch Einfluss genommen werden solle. Gerade in einem neuen Bundesland, in dem eine politisch bestimmte Justiz noch vor nicht allzu langer Zeit Normalität war, war dies ein verheerendes Signal.

Die jetzt erfolgte Entlassung des seit 1990 amtierenden Generalstaatsawalts fügt sich in dieses Bild. Zeitpunkt und Umstände der Entlassung lassen nur den Schluss zu, dass sich die Landesregierung eines "unbequemen" Spitzenbeamten entledigen wollte, der ihr politisch nicht genehm war. Damit fügt die Landesregierung dem Ansehen der Justiz weiteren Schaden zu. Insbesondere das Vertrauen der Bevölkerung in die Objektivität der Staatsanwaltschaft und ihre strikte Bindung an Recht und Gesetz werden erschüttert. "Zurück in die Vergangenheit" scheint die Devise für die Justizpolitik in Mecklenburg-Vorpommern zu sein.

Der Deutsche Richterbund sieht sich einmal mehr in seiner seit Jahrzehnten erhobenen Forderung bestätigt, die Generalstaatsanwälte aus dem Kreis der sog. politischen Beamten herauszunehmen. Dass sie im Bund und in sechs Bundesländern immer noch diesen Status haben, ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten.

Politische Beamte sind gehalten, sich bei ihrer Amtsführung in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der jeweiligen Regierung zu halten. Diese Pflicht ist mit dem Amt des Staatsanwalts unvereinbar. Als Organe der Rechtspflege sind Staatsanwälte - wie Richter - auf Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet, also nicht darauf, die Ziele der jeweiligen politischen Führung zu verwirklichen.


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