Vom 30. November 1999 Selbständiges Justizressort in Berlin ist unverzichtbar! Presseberichten zufolge soll im künftigen Berliner Senat das Justizressort als eigenständige Verwaltungsbehörde aufgegeben und der Senatskanzlei angegliedert werden. Darauf sollen sich CDU und SPD in ihren Verhandlungen über die Neubildung des Senats verständigt haben. Der Deutsche Richterbund appelliert mit allem Nachdruck an die designierten Koalitionspartner, nicht mit der bisherigen bewährten Struktur des Berliner Senats zu brechen, sondern wieder einen allein verantwortlichen Justizminister zu ernennen. In dem lediglich aus koalitionspolitischen Gründen zustande gekommenen Verzicht auf den allein verantwortlichen Justizminister liegt eine Geringschätzung der Dritten Staatsgewalt. Der Deutsche Richterbund hat in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass nur ein eigenständiger Justizminister hinreichend klar die Trennung der politischen Verantwortlichkeiten für Exekutive und Judikative dokumentiert. Dies entspricht einer langen Verfassungstradition in Deutschland und findet seine innere Rechtfertigung in der Machtbeschränkung des Staates. Diese Trennung aufzuheben, offenbart ein bedenkliches rechtsstaatliches Defizit. Der Justizminister hat u. a. die Aufgabe, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Bindung der Staatsanwälte an den Legalitätsgrundsatz gegenüber der Exekutive zu schützen. Wenn künftig der Regierende Bürgermeister - als die impulsgebende politische Kraft - auch das Justizressort leitet, wird zumindest der Anschein erweckt, dass es hier zu verstärkter politischer Einflussnahme kommen kann. Damit wird in Kauf genommen, dass das Ansehen der Dritten Gewalt in der Öffentlichkeit Schaden nehmen wird. |
© 2003 Deutscher Richterbund |