12. November 1998

Justiz stärken

Mit wachsender Sorge registriert der Deutsche Richterbund eine fort-schreitende Mißachtung der Dritten Gewalt in der Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Der DRB appelliert mit aller Dringlichkeit an die Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern, den hieraus erwachsenden Gefahren für das Verfassungsverständnis und das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung, aber auch für die Funktionsfähigkeit der Justiz entgegenzuwirken.

1. Einen eklatanten Verstoß gegen den Geist der Verfassung sieht der Deutsche Richterbund in der Tatsache, daß die Eigenständigkeit der Justizministerien in mittlerweile drei Bundesländern (Bremen, Mecklen-burg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen) aus "Effizienz-" und/oder machtpolitischen "Zweckmäßigkeitserwägungen" aufgegeben worden ist. Das berührt den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz). Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtspre-chung stehen gleichrangig nebeneinander. Um die Staatsgewalt zu mäßigen, kontrollieren und begrenzen sie sich gegenseitig. In der Eigenständigkeit des "unpolitischen", klassischen Justizressorts kommt die Kontrollfunktion der Dritten Staatsgewalt gegenüber Exekutive und Legislative sinnfällig zum Ausdruck. Wer dieses Prinzip aufgibt, leistet in unverantwortlicher Weise dem Eindruck Vorschub, die Justiz sei manipulierbar und stehe zur Disposition der jeweiligen politischen Mehrheit. Auf diese Weise droht die Justiz zur beliebigen politischen Verfügungsmasse zu verkommen. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Rechtsprechung wird so gefährdet.

2. Die Justiz darf auch nicht, wie es zuletzt im Bundestagswahlkampf in massiver Weise der Fall war, für parteipolitische Zwecke mißbraucht werden. Es ist nicht hinnehmbar, daß führende Politiker - wie beispielsweise der frühere Bundesinnenminister Kanther oder der frühere niedersächsische Innenminister und jetzige Ministerpräsident Glogowski, aber auch andere - in teilweise verfälschender Weise eine ihnen nicht "genehme" Rechtsprechung für politisch zu verantwortende Defizite bei der Kriminalitätsbekämpfung verantwortlich machen oder Richter und Staatsanwälte in maßloser Weise öffentlich in Mißkredit bringen.


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