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12. Juni 2001 Deutscher Richterbund: Reform der Juristenausbildung zügig abschließen! Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die Vorschläge des Koordinierungsausschusses der Justizministerkonferenz zur Reform der Juristenausbildung. "Die Beibehaltung des ‚Einheitsjuristen' mit dem Ausbildungsziel der Befähigung zum Richteramt entspricht den Forderungen des Deutschen Richterbundes. Diese Ausbildung ist ein Qualitätsmerkmal auch im internationalen Vergleich und sichert die Durchlässigkeit der verschiedenen Laufbahnen", sagte Verbandssprecherin Uta Fölster im Hinblick auf die heute anstehende Beschlussfassung der Justizministerkonferenz in Trier. Gleichwohl sind Feinkorrekturen in Studium und Referendariat dringend erforderlich. Mit den Reformvorschlägen wird dem in angemessener Weise Rechnung getragen. Unabdingbar ist die verstärkte Orientierung auf internationale Bezüge sowohl durch Erwerb von fachspezifischen Sprachkenntnissen als auch in der Anwendung ausländischen Rechts. Unstrittig kommt die anwaltliche Ausbildung bisher zu kurz. Es ist daher richtig, wenn der künftige Rechtsanwalt vor seiner Zulassung mindestens 12 Monate beim Rechtsanwalt tätig gewesen sein muss. Besonders begrüßenswert ist das Angebot der Anwaltschaft, sich intensiver als bisher in die Ausbildung einzubringen. Gleichwohl warnt der DRB vor einer Anwaltslastigkeit der Ausbildung. Im Rahmen des Referendariats ist auf eine angemessene Berücksichtigung aller Berufsrichtungen Sorge zu tragen. Der DRB hält es daher ebenfalls für richtig, wenn denjenigen, die Richter/Staatsanwalt werden wollen, eine einjährige Ausbildung in diesen Berufsfeldern ermöglicht wird. Der DRB tritt daneben für eine berufsspezifische postassessorale Einarbeitungszeit im Bereich der Justiz (Assistenz) ein. Justizjuristen sollten im ersten Berufsjahr nur unter Anleitung tätig sein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Uta Fölster, Geschäftsführerin des DRB,
Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25,
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