DRB gegen "Jubelamnestie" Der Deutsche Richterbund lehnt den Vorschlag von Rechts- und Innenpolitikern der GRÜNEN ab, anläßlich der Jahrtausendwende bestimmte Freiheitsstrafen im Wege einer Amnestie zu erlassen. Der gänzliche oder teilweise Verzicht auf die Vollstreckung von in rechtsstaatlichen Verfahren verhängten Strafen ist allein wegen eines bestimmten Datums nicht zu rechtfertigen. Auch wenn nach dem Vorschlag nur kürzere oder Reststrafen von der Amnestie betroffen sein sollen, handelt es sich doch in jedem Fall um Strafen, die in angemessener Weise der Schuld der Täter entsprechen und die oftmals für die Opfer die einzige Genugtuung darstellen. Es kommt hinzu, dass bei Verurteilungen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen in aller Regel eine erhebliche kriminelle Energie vorgelegen haben und es sich um gravierende Rechtsgutverletzungen gehandelt haben muß. In der Bundesrepublik Deutschland sind Straffreiheitsgesetze - in seltenen Fällen - bislang nur dann erlassen worden, wenn dies wegen einer nachträglichen Gesetzesänderung oder einer nachträglichen Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts geboten erschien. Sie sollten dieser geänderten Rechtsauffassung Rechnung tragen und die Gleichbehandlung der nach strengerem Recht bereits verurteilten mit den nach milderem Recht künftig abzuurteilenden Täter sicherstellen. |
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