12. November 1998 DRB fordert mehr Informationen über Recht und Justiz Der Deutsche Richterbund ist besorgt über den geringen Anteil sachbezogener Informationssendungen über Recht und Justiz in den Fernsehprogrammen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Der DRB fordert, daß Richter oder Staatsanwälte als Repräsentanten der Justiz und Interessenwalter eines diesbezüglich angemessenen In-formationsangebotes in den Aufsichtsgremien (Rundfunk- und Fern-sehräte) der Anstalten vertreten sein müssen. Aus der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes) ergibt sich, wie das Bundesverfassungsgericht fest-gestellt hat, für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Verpflich-tung, sicherzustellen, daß "die Vielfalt der Themen und Meinungen" auf-genommen und wiedergegeben werden, "die in der Gesellschaft eine Rolle spielen". Der ZDF-Staatsvertrag konkretisiert dies dahin, daß das Programmangebot "die gesamte Wirklichkeit des gesellschaftlichen Le-bens in Deutschland widerzuspiegeln" habe. Im Hinblick auf unser Rechts- und Justizsystem bestehen hier nach Überzeugung des DRB in-des erhebliche Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die Vorstellungen weiter Teile der Bevölkerung vom Rechts- und Justizwesen in unserem Land sind geprägt von Unterhaltungsfilmen vorwiegend amerika-nischer Produktion. Aber auch deutsche Fernseh- und Spielfilme weisen diesbezüg-lich - aus Unkenntnis oder um dramaturgischer Effekte willen - oft eklatante Mängel an Authentizität auf. Dagegen werden die der allgemeinen Sachinformation dienenden, von qualifizierten Journalisten zu verantwortenden "Rechts"produktionen nach Umfang und Sendezeit immer weiter eingeschränkt. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sind allein in die-sem Jahr die Sendungen "Recht in Deutschland" (zu Jahresanfang) und "Alles was Recht ist" (zur Jahresmitte) aus dem Programmangebot der ARD gestrichen worden. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen muß sich angesichts dieser Gegebenheiten fra-gen lassen, ob es dem vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 5 GG abgeleiteten Postulat, "in möglichster Breite und Vollständigkeit zu informieren" sowie "den gesellschaftlichen Gruppen Gelegenheit zu meinungsbildendem Wirken" zu geben, in bezug auf das Rechts- und Justizwesen in Deutschland noch gerecht wird. Der Deutsche Richterbund erachtet es als symptomatisches Defizit, daß Repräsentanten der Justiz in den zuständigen Aufsichtsgremien (Rundfunk- und Fernsehräte) der Anstalten nicht vertreten sind. Auch dies widerspricht der Rechtsprechung des Bun-desverfassungsgericht, wonach die Kontrollorgane so zusammengesetzt sein müs-sen, daß sich in ihnen das gesellschaftliche Kräfteverhältnis widerspiegelt. |
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