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20. April 2005
des Deutschen Richterbundes (DRB) des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) der Neuen Richtervereinigung (NRV) der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ver.di
"Prämien" für Richter? Ein absurder Gedanke! Das vom Deutschen Beamtenbund, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Bundesinnenministerium vorgelegte Eckpunktepapier zur Reform des öffentlichen Dienstrechts enthält u. a. den Vorschlag für ein leistungsbezogenes Bezahlungssystem. Einer derartigen Besoldung stehen rechtliche und tatsächliche Gründe entgegen: 1. Den Richterinnen und Richtern ist nach Art. 92 GG die rechtsprechende Gewalt anvertraut. Ihre sachliche und persönliche Unabhängigkeit ist zu gewährleisten (Art. 97 GG). Deshalb sind sie keine weisungsabhängigen Beamten. Auch im Besoldungsrecht ist dieser Unterschied zum sonstigen öffentlichen Dienst in der eigenständigen sog. R-Besoldung verankert. 2. Bei der Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgaben müssen Richterinnen und Richter frei von Einflüssen des Dienstherrn sein. Es wäre das Ende der richterlichen Unabhängigkeit, müssten sie zukünftig davon ausgehen, dass die Qualität ihrer Arbeit durch die Justizverwaltung am Inhalt ihrer Entscheidungen gemessen würde. Das Einfallstor für äußere, sachfremde Einflussnahmen wäre geöffnet: Entscheidungen wären mit dem Makel behaftet, auch mit Rücksicht auf die Interessen von Behördenleitung und/oder Politik getroffen worden zu sein. 3. Für leistungsbezogene Zulagen gibt es keine objektiven Bewertungskriterien, die die Unabhängigkeit nicht unzulässig beeinträchtigten. So sprechen beispielsweise weder die Menge der erledigten Verfahren noch eine kurze Verfahrensdauer zwingend für qualitativ überdurchschnittliche Arbeit. Das gilt auch für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; auch ihre Arbeit ist Teil der Rechtspflege. Die Verbände der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stimmen der Bundesjustizministerin in ihrer Bewertung zu: "Rechtsprechung ist geprägt durch besondere Umstände, die eine unterschiedliche Behandlung zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes rechtfertigen." Für Rückfragen stehen zur Verfügung: DRB: Bundesgeschäftsführerin Uta Fölster BDVR: Vorsitzender Dr. Christoph Heydemann NRV: Sprecherin des Bundesvorstandes Miriam Gruß Ver.di: Sprecherin des Bundesfachausschusses Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte in ver.di
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