6. September 2006

DRB zum Gammelfleisch-Skandal: Härtere Strafen lösen das Problem nicht

Zur Aufforderung von Verbraucherschutzminister Horst Seehofer, Gerichte müssten härter gegen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht vorgehen und den Strafrahmen voll ausschöpfen, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel:

„Mit seiner Forderung nach härteren Strafen lenkt Herr Seehofer vom Problem und den tatsächlichen Verantwortlichkeiten ab und verkennt die Bedeutung des Strafrechts. Strafen werden nach der Schuld verhängt, und die muss in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden. Natürlich muss man nicht erst seit dem aktuellen Gammelfleisch-Skandal darüber nachdenken, ob der gesetzlich vorgegebene Strafrahmen ausreicht. Das muss der Gesetzgeber tun. Der Justiz die Aufgabe zuzuschreiben, durch härtere Strafen das Problem zu lösen, ist der falsche Weg, zumal der erhoffte Abschreckungseffekt härterer Strafen nur bedingt wirkt. Die bestehenden Kontrollmechanismen müssen überprüft und verbessert werden. Wenn sich herausstellt, dass trotz verschärfter Kontrollen das Lebensmittelgesetz umgangen wird, muss von einer erheblichen kriminellen Energie der Verantwortlichen ausgegangen werden. Dann sind härtere Strafen angemessen und werden von den Gerichten auch verhängt.“




 

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