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20. Februar 2003 DRB: Folter ist und bleibt verboten
Die Folter ist nach internationalen und nationalen Vorschriften zu Recht verboten. Wer sie anwendet, macht sich der Aussageerpressung schuldig, eines Verbrechens, das nach dem Strafgesetzbuch mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Durch Folter erzwungene Aussagen sind im Strafverfahren nicht verwertbar. Im - zu Recht eingeleiteten - Strafverfahren gegen die Polizeibeamten wird die Staatsanwaltschaft auch die Konfliktsituation der Beschuldigten berücksichtigen. Sie gingen offenbar zum fraglichen Zeitpunkt aufgrund der Angaben des mutmaßlichen Mörders des Jungen davon aus, dessen Leben noch retten zu können. Es ging ihnen also in erster Linie nicht um das Erpressen einer Aussage, sondern um die Rettung eines vergleichsweise höherrangigen Rechtsgutes. Festzuhalten ist, dass der vorliegende Fall sehr diffizil ist, weil er durch ein Spannungsverhältnis von strafprozessualen Vorschriften und solchen der Gefahrenabwehr bestimmt ist.
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