Vom 29. Oktober 1998 Politische Fehlentscheidung ersten Ranges in Schwerin Die Absicht der künftigen Koalitionspartner in Mecklenburg-Vorpommern, das Justizministerium als eigenständiges Ressort aufzugeben und in die Staatskanzlei einzugliedern, ist eine politische Fehlentscheidung, die den Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung widerspricht. Zu ihnen gehört seit zwei Jahrhunderten die Trennung von Exekutive und Judikative. Dieses Prinzip verbietet jede politische Maßnahme, die auch nur den Anschein erzeugt, als solle die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt werden. Der Ministerpräsident ist die impulsgebende politische Kraft in einem Bundesland. Wenn dieses Amt verknüpft wird mit dem in erster Linie "unpolitischen" Amt des Justizministers, so wird zumindest der Anschein erweckt, daß es auch hier zu verstärkter politischer Einflußnahme kommen kann. Dies ist ein verheerendes Signal, gerade in einem neuen Bundesland, in dem eine politisch bestimmte Justiz noch vor nicht allzu langer Zeit Normalität war. Im übrigen kommt in diesem unsensiblen Vorschlag der Verhandlungsdelegationen von SPD und PDS deutlich die Geringschätzung der Justiz zum Ausdruck die - wie eine Gesamtschau zeigt - in Deutschland zunehmend zur beliebigen politischen Verfügungsmasse zu verkommen droht. Es ist nicht hinnehmbar, daß fundamentale Verfassungsprinzipien aus Macht- oder falsch verstandenem "Effektivitäts"denken beschädigt werden. |
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