19. April 2002 DRB: Europa braucht eigene Staatsanwaltschaft Die Entwicklungen der letzen Monate, insbesondere die Terroranschläge vom September 2001 belegen: Nur ein grenzübergreifendes Strafrechtssystem gewährleistet die dringend erforderliche effiziente Verfolgung von international tätigen Kriminellen. Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt deshalb die Überlegungen der EU-Kommission, den „Europäischen Staatsanwalt“ als ein eigenständiges Justizorgan zu schaffen. Auch wenn dessen Zuständigkeit zunächst auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU (z. B. Betrug) begrenzt sein soll, so ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Vorsitzende des DRB, Geert W. Mackenroth:
Richtig und wichtig für rechtsstaatliche Strukturen auf europäischer Ebene ist es weiterhin, den „Europäischen Staatsanwalt“ als ein völlig unabhängiges Organ der Rechtspflege auszugestalten, das keinen Weisungen europäischer oder nationaler Behörden unterliegt. Der DRB fordert darüber hinaus, die Sachleitungsbefugnis des „Europäischen Staatsanwalts“ gegenüber allen europäischen und nationalen Polizeibehörden. Die für das Ermittlungsverfahren vorgeschlagene europaweite Anerkennung von Entscheidungen der jeweiligen Strafgerichte in den Mitgliedsstaaten ist im hochentwickelten Rechtsraum der EU gerechtfertigt und wird die Schwierigkeiten des bisherigen Rechtshilfeverkehrs beseitigen.
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