4. Oktober 2001 DRB: Strafjustiz steht international vor neuen Herausforderungen
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt, dass die europäische Koordinierungsstelle für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen „Eurojust“ nunmehr wohl bis zum Jahresende arbeitsfähig sein wird. „Eine wirksame Zusammenarbeit der europäischen Justizbehörden ist gerade nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 notwendiger denn je. Wenn die Befugnisse von Europol ausgeweitet werden (müssen), wird die Kontrolle dieser Polizeiarbeit durch die Justiz um so wichtiger“ sagte der Vorsitzende des DRB, Geert W. Mackenroth. Die Arbeit von Eurojust sieht der DRB jedoch nur als ersten Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Strafjustiz. Etwa in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Korruption nutzen Straftäter grenzüberschreitend und gezielt die Unterschiede in den nationalen Strafgesetzen und Strafprozessordnungen. Das bisherige Rechtshilfeverfahren ist kompliziert, zeitaufwendig und damit oft ineffektiv. Eine europäische Staatsanwaltschaft könnte - ähnlich dem deutschen Generalbundesanwalt und begrenzt auf bestimmte schwerste Straftaten - bei nationalen Gerichten Haftbefehle, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen beantragen, anklagen und an den Hauptverhandlungen mit eigenem Antragsrecht teilnehmen. Langfristig werden die unterschiedlichen europäischen Rechtssysteme der Strafverfolgung auch im Gerichtsbereich einander angeglichen werden müssen im Interesse einer effektiven Strafverfolgung zunehmend international handelnder Straftäter: Ein europäischer Haft- oder Ermittlungsrichter - vergleichbar demjenigen beim Bundesgerichtshof - wäre ein weiterer sinnvoller Schritt in diese Richtung.
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