12. November 1998

Keine "Entkriminalisierung" von "Bagatelldelikten"

Die neue Bundesregierung will, wie es im Koalitionsvertrag heißt, "All-tagskriminalität bürokratiearm bestrafen". Wie diese Absichtserklärung konkret umgesetzt werden soll, ist noch nicht ersichtlich. Es darf aber nicht dazu kommen, daß sog. Bagatelldelikte (etwa kleinere Ladendiebstähle oder Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln) "entkriminalisiert" werden.

Kriminalität und ihre Ursachen können nach Überzeugung des DRB nicht dadurch wirksam bekämpft werden, daß man ihre Erscheinungsformen anders benennt oder nicht mehr mit Strafe, sondern verwaltungsbürokratisch sanktioniert. Der DRB hielte im Gegenteil einen solchen Ansatz für geradezu kontraproduktiv: Er trüge mit Sicherheit dazu bei, daß das allgemeine Bewußtsein für den Unrechtsgehalt entsprechenden Verhaltens schwinden, Hemmschwellen gerade bei jugendlichen und heranwachsen-den Menschen abgebaut und so dem Rechtsfrieden langfristig schwerer Schaden zugefügt würde.

Der Deutsche Richterbund tritt in diesem Zusammenhang auch Überlegungen entgegen, die darauf hinauslaufen, der Polizei eigenständige Ermittlungsrechte, insbesondere eine Verfahrenseinstellungsbefugnis - ggf. gegen Auflagen - einzuräumen. Damit würde ein Kernbereich des Straf-verfahrens aus der Verantwortung der Justiz herausgelöst. Die - nur unter der Verantwortung der Staatsanwaltschaft garantierte - rechtsstaatliche Kontrolle des Ermittlungsverfahrens und die gerichtliche Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse würden so aufs Spiel gesetzt.


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