16. Oktober 2001

DRB: „Rechtstaatliche Disziplin“ bei Bundesrichterwahl unverzichtbar

Der gestrige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Bundesrichterwahl vom Februar 2001 enthält eine von der Richterschaft erwartete Klarstellung: Entgegen der Auffassung der Bundesjustizministerin werden auch die Richterinnen und Richter an den obersten Bundesgerichten weiterhin nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 - Eignung, Befähigung und Leistung - ausgewählt. In dem zweigestuften Verfahren zwischen Richterwahlausschuss und Bundesjustizministerin wächst auch der Bundesjustizministerin die Verantwortung zu, auf die Einhaltung dieser Qualitätskriterien zu achten. Ihre selbständige Prüfungsentscheidung, ob sie der Wahl des Richterwahlausschusses die Ernennung folgen lässt, ist gerichtlich überprüfbar. 

„Ein ’Augen zu und weiter so’ wird es nach diesem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben können“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert W. Mackenroth heute in Berlin. Der Deutsche Richterbund sieht sich in seinen Forderungen nach einer Reform der Richterwahl auf Bundesebene ein weiteres Mal bestätigt. Die Kernforderungen des Richterbundes: Alle Richterstellen sind auszuschreiben, es ist ein Anforderungsprofil für diese Ämter zu entwickeln. Richterschaft und Politik sollten nunmehr gemeinsam nach Wegen suchen, die sicherstellen, dass auch an den obersten Bundesgerichten nur die Besten Recht sprechen.
 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Geschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, 
E-Mail: foelster@drb.de

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. 

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