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26. Juli 2001 Richterbund: Initiative des Stuttgarter Justizministers Goll zur Reform der Bundesrichterwahl ist ein überfälliger Schritt in Richtung auf mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt nachdrücklich die heutige Bundesratsinitiative Baden-Württembergs in Sachen Bundesrichterwahl. Namentlich die vorgesehene Ausschreibung aller Richterstellen, die Forderung nach richterlichen Anforderungsprofilen, die Beteiligung richterlichen Sachverstandes an den Auswahlentscheidungen und die Einführung eines „Konfliktgesprächs“ sind - überfällige - Schritte in die richtige Richtung. Die Initiative greift die deutliche Kritik des DRB an dem derzeit praktizierten Wahlmodus auf: Bei der Auswahl der höchsten deutschen Richterinnen und Richter werden zur Zeit wesentliche Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht eingehalten. Der Stuttgarter Vorschlag sorgt demgegenüber für Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber, verbessert die Transparenz der Auswahlentscheidungen, tritt dem Anschein entgegen, allein parteipolitische Kungelei regiere die Richterwahl und stellt klar, dass es im Wahlverfahren auch um die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber geht. Der Vorsitzende des DRB, Geert W. Mackenroth: „Der Souverän, die Politik soll bei der Ernennung der Bundesrichter das letzte Wort behalten. Der Grundsatz der demokratischen Legitimation ist jedoch kein Freibrief für Willkür und darf die im Grundgesetz festgeschriebenen Qualitätskriterien nicht außer Kraft setzen. Ich appelliere an alle Verantwortlichen, die notwendige Diskussion um die Reform der Richterwahl im Interesse des Ansehens der Dritten Staatsgewalt ehrlich, verantwortungsbewusst und ohne Rücksicht auf parteipolitische Besitzstände zu führen.“
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