Vom 7. Juni 1999

DRB erwartet eigenständigen Justizsenator in Bremen!

Der Deutsche Richterbund erwartet, daß bei der Neubildung der Lan-desregierung in Bremen wieder ein alleinverantwortlicher Justizsenator für das derzeit vom Präsidenten des Senats (Bürgermeister) in Personalunion mitgeführte Justizressort eingesetzt wird.

In dem Verzicht auf einen alleinverantwortlichen Justizsenator liegt eine Geringschätzung der Dritten Staatsgewalt. Der Deutsche Richterbund hat darauf in der Vergangenheit immer wieder aufmerksam gemacht und auf Abhilfe gedrängt. Nur ein eigenständiger Justizsenator dokumentiert hinreichend klar die Trennung der politischen Verantwortlichkeiten für Exekutive und Judikative, die einer langen Verfassungstradition in Deutschland entspricht und ihre innere Rechtfertigung in der Machtbeschränkung des Staates findet.

Der Justizsenator hat die Unabhängigkeit der Gerichte und die Bindung der Staatsanwälte an den Legalitätsgrundsatz zu schützen. Dies ist bei einer in Personalunion vom Präsidenten des Senats wahrgenommenen Leitung des Justizressorts nicht verläßlich gewährleistet. Hinzu kommt, daß so dem Eindruck Vorschub geleistet wird, die Dritte Gewalt sei eine nach Maßgabe politischer Zweckmäßigkeitsüberlegungen jederzeit disponible "Verschiebemasse". Damit wird in Kauf genommen, daß das Ansehen der Dritten Gewalt in der Öffentlichkeit Schaden nimmt.


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