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29. Januar 2003 DRB: Auch "Besoldungsabschlag-Ost" verfassungswidrig?
Der DRB-Vorsitzende Geert Mackenroth: "Der Besoldungsabschlag im öffentlichen Dienst der neuen Länder verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht länger hinnehmbar, dass noch 12 Jahre nach der Wiedervereinigung ein Ost-Richter bei identischer Arbeitsleistung 10 % weniger verdient, als sein West-Kollege im Nebenzimmer desselben Gerichts." Der DRB fordert den Gesetzgeber auf, diesen nicht mehr zu rechtfertigenden, möglicherweise verfassungswidrigen Zustand unverzüglich zu beenden und den aktuellen Tarifabschluss jedenfalls insoweit zeitnah und ohne Abstriche auf die Beamten- und Richterbesoldung zu übertragen. |
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