29. Januar 2003

DRB: Auch "Besoldungsabschlag-Ost" verfassungswidrig?


Der Deutsche Richterbund (DRB) - Verein der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - freut sich mit der Anwaltschaft über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 2003, das den nicht mehr zu rechtfertigenden Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern für verfassungswidrig erklärt.
Damit steht auch der 10 %ige Besoldungsabschlag-Ost für den öffentlichen Dienst auf dem Prüfstand des Verfassungsrechtes. Denn auch insoweit gelten die Überlegungen des BVerfG: Der Rechtferigungsgrund des Gesetzgebers im Jahre 1990, den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen in der früheren DDR Rechnung zu tragen, trägt nicht mehr. Er ist durch die weitgehende Angleichung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entfallen.

Der DRB-Vorsitzende Geert Mackenroth: "Der Besoldungsabschlag im öffentlichen Dienst der neuen Länder verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht länger hinnehmbar, dass noch 12 Jahre nach der Wiedervereinigung ein Ost-Richter bei identischer Arbeitsleistung 10 % weniger verdient, als sein West-Kollege im Nebenzimmer desselben Gerichts."

Der DRB fordert den Gesetzgeber auf, diesen nicht mehr zu rechtfertigenden, möglicherweise verfassungswidrigen Zustand unverzüglich zu beenden und den aktuellen Tarifabschluss jedenfalls insoweit zeitnah und ohne Abstriche auf die Beamten- und Richterbesoldung zu übertragen.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Geschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, 
E-Mail: foelster@drb.de

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