12. November 1998

DRB fordert gleiche Besoldung in Ostdeutschland

Der Deutsche Richterbund fordert die zeitnahe Anpassung der Besoldung aller Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den neuen Bundesländern an die im übrigen Bundesgebiet geltenden Einkommenssätze.

Nach wie vor werden in Ostdeutschland Angehörige des öffentlichen Dienstes - je nach ihrer persönlichen Herkunft - unterschiedlich besoldet. Richter und Staatsanwälte, die aus Ostdeutschland stammen, und auch solche, die nach dem 25. November 1997 - aus Westdeutschland kommend - dort eingestellt wurden, erhalten nur 86,5 % der Dienstbezüge ihrer vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen in Westdeutschland.

Diese Ungleichbehandlung ist durch nichts zu rechtfertigen; sie muß schnellstmöglich überwunden werden. Richter und Staatsanwälte in Ost-deutschland leisten den gleichen Beitrag zum Funktionieren der Justiz wie die Kolleginnen und Kollegen in Westdeutschland. Sie sind nicht Richter und Staatsanwälte "zweiter Klasse". Der Deutsche Richterbund ist seit der Vollendung der Einheit für die völlige Gleichstellung der Richter und Staatsanwälte in den neuen Bundesländern eingetreten. Acht Jahre danach steht die Regelung dieses wichtigen Komplexes nach wie vor aus. Der Gesetzgeber muß hier endlich tätig werden. Mindestens muß den betroffenen Kolleginnen und Kollegen in Ostdeutschland eine vernünftige zeitliche Perspektive für eine vollständige besoldungsmäßige Gleichbehandlung eröffnet werden. Selbst daran fehlt es bislang.


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