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18. Juni 2001 Deutscher Richterbund: Lob für neuen Berliner Senat mit eigenständigem Justizressort Der Deutsche Richterbund begrüßt nachhaltig die Wiederherstellung eines eigenständigen Justizressorts in Berlin. Mit dieser Entscheidung werden Rechtsprechung und Verwaltung auch in der politischen Verantwortung wieder getrennt. Im regierungspolitischen Raum gewährleistet die ministerielle Trennung, dass die legitimen Gegensätze zwischen Verwaltung und Justiz - auch in Bezug auf die Verteilung der Haushaltsmittel - auf der Ebene des Senats ausgetragen und gegebenenfalls dem Abgeordnetenhaus offen und durchschaubar unterbreitet werden. Die eigenständige politische Repräsentanz der Justiz im Senat verdeutlicht darüber hinaus nach außen den Stellenwert der Justiz im Rechtsstaat. Der Justizsenator hat im Konfliktfall die Unabhängigkeit der Gerichte und die Bindung der Staatsanwaltschaft an den Legalitätsgrundsatz zu schützen. Solange es für die Dritte Gewalt keine Selbstverwaltung gibt, können
ihre Belange im politischen Raum nur durch einen eigenständigen Justizsenator
vertreten werden.
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