18. Juni 2001

Deutscher Richterbund: Lob für neuen Berliner Senat mit eigenständigem Justizressort

Der Deutsche Richterbund begrüßt nachhaltig die Wiederherstellung eines eigenständigen Justizressorts in Berlin.

Mit dieser Entscheidung werden Rechtsprechung und Verwaltung auch in der politischen Verantwortung wieder getrennt. Im regierungspolitischen Raum gewährleistet die ministerielle Trennung, dass die legitimen Gegensätze zwischen Verwaltung und Justiz - auch in Bezug auf die Verteilung der Haushaltsmittel - auf der Ebene des Senats ausgetragen und gegebenenfalls dem Abgeordnetenhaus offen und durchschaubar unterbreitet werden.

Die eigenständige politische Repräsentanz der Justiz im Senat verdeutlicht darüber hinaus nach außen den Stellenwert der Justiz im Rechtsstaat. Der Justizsenator hat im Konfliktfall die Unabhängigkeit der Gerichte und die Bindung der Staatsanwaltschaft an den Legalitätsgrundsatz zu schützen.

Solange es für die Dritte Gewalt keine Selbstverwaltung gibt, können ihre Belange im politischen Raum nur durch einen eigenständigen Justizsenator vertreten werden.
"Den Erfolg der Arbeit des neuen Justizsenators wird der DRB daran messen, ob es ihm bereits in der Übergangszeit gelingt, der völlig überlasteten Berliner Justiz Perspektiven zu bieten, namentlich hinsichtlich der ganz überwiegenden unzureichenden, ja geradezu schäbigen sachlichen Ausstattung", sagte die Verbandssprecherin Uta Fölster.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Geschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, E-Mail: foelster@drb.de

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. 

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