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4. März 2005 DRB zum "Antidiskriminierungsgesetz": Nur gut gemeint Am Montag, dem 7.3.2005, wird der BT-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sachverständige zum Entwurf des "Antidiskriminierungsgesetzes" anhören. Der Deutsche Richterbund (DRB) wird folgende Stellungnahme abgeben: Es ist zwingend und auch in der Sache richtig, die europäischen Antidiskriminierungsvorgaben umzusetzen. Sie schreiben für das private Vertragsrecht den gesetzlichen Schutz vor Diskriminierungen wegen der "Rasse", der "ethnischen Herkunft" oder des "Geschlechts" vor. Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition geht jedoch darüber hinaus. Er erweitert die Diskriminierungsverbote bei sog. Massengeschäften auf die Merkmale "Religion oder Weltanschauung", "Alter" oder "sexuelle Identität". Das ist weder tatsächlich notwendig noch rechtlich bedenkenfrei: Der Vorsitzende des DRB, Wolfgang Arenhövel: "Es ist die selbstverständliche Pflicht eines demokratischen Staates, sozial Schwache und Minderheiten auch gesetzlich vor Diskriminierungen zu schützen. Toleranz und anständiges Verhalten kann der Staat jedoch nicht in jedem Einzelfall verordnen. Solche Tugenden müssen vorrangig die zur Erziehung und Bildung Berufenen vermitteln, Gesetze allein vermögen dies nicht. Deshalb schießt das Antidiskriminierungsgesetz über das Ziel hinaus und es gilt: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint."
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