Menschenrechtspreis des DRB

1991 hat der Deutsche Richterbund einen Menschenrechtspreis gestiftet und erstmals an einen peruanischen Rechtsanwalt verliehen. Der DRB will damit einen sichtbaren Beitrag zur Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten leisten. Die Auszeichnung, die seither alle zwei Jahre verliehen wird, soll jeweils einem Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zugesprochen werden, der sich in besonderer Weise um die Verwirklichung der Menschenrechte verdient gemacht hat. 

Den Menschenrechtspreis des DRB erhielten: 

  • 1991 der peruanische Rechtsanwalt Augusto Zuniñga Paz, 
  • 1993 der nigerianische Rechtsanwalt Olisa Agbakoba, 
  • 1995 der türkische Rechtsanwalt Hüsnü Öndül, 
  • 1997 der mexikanische Richter Abraham Antonio Polo Uscanga (posthum), 
  • 1999 die weißrussische Rechtsanwältin Vera Stremkovskaya,
  • 2001 der guatemaltekische Staatsanwalt Celvin Galindo,
  • 2003 die Richterin Mariama Cissé aus Niger,
  • 2005 der chinesische Rechtsanwalt Zheng Enchong. 


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