Kolumbien-Hilfsaktion Seit einigen Jahren gilt das besondere Engagement des Deutschen Richterbundes dem weltweiten Schutz und der Respektierung der Menschenrechte. Anlass hierfür war der seit Anfang der 80er Jahre in Kolumbien vom Staat hingenommene, systematische Terror gegen Justizangehörige und ihre Familien, den seither über 300 Richter, Staatsanwälte und andere Justizangehörige mit ihrem Leben bezahlt haben. Ihre Angehörigen und Hinterbliebenen stehen in den meisten Fällen mittellos dar. Der Staat überlässt sie ihrem Schicksal. Aufgeschreckt durch die immer zahlreicher werdenden Berichte über Terror- und Mordanschläge gegen Richter und Staatsanwälte in Kolumbien hat der DRB im Herbst 1989 einen Hilfsfonds für die Hinterbliebenen ermordeter Kolleginnen und Kollegen ins Leben gerufen. Mit den Mitteln des Hilfsfonds werden insbesondere finanziert:
Hinzu kommen Aufwendungen für sozialpsychologische Maßnahmen, Opferbetreuung und die medizinische Behandlung und Versorgung mittelloser Betroffener. Der DRB-Hilfsfonds stellt schließlich auch Mittel zur Verfügung, um mit dem Tode bedrohten Justizangehörigen eine - zumeist vorübergehende - Flucht innerhalb Kolumbiens oder auch ins Ausland zu ermöglichen. Der Kolumbien-Hilfsfonds des DRB speist sich im Wesentlichen aus Spenden unserer Mitglieder. Bis Ende 2005 sind mehr als 1,2 Mio. Euro zusammengekommen. Über die Verwendung der Spendenmittel wird regelmäßig in der Deutschen Richterzeitung berichtet. Unser Spendenkonto: Geldspenden für dieses ausschließlich für die DRB-Kolumbienhilfe reservierte Konto des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR e. V. sind selbstverständlich steuerlich absetzbar. Überweisungsformulare können jederzeit telefonisch bei der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Richterbundes (Tel. 030/206125-0) angefordert werden. Auf jeden Fall vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger: "Spende/Hilfe für kolumbianische Richter/DRB". Bitte geben Sie unbedingt diesen Verwendungszweck an, da die Spende sonst nicht ordnungsgemäß verbucht werden und dem Fonds nicht zugeschrieben werden kann. Zur steuermindernden Anerkennung durch die Finanzämter genügt bei Spenden bis zu 50,-- Euro die Vorlage des Einzahlungsbeleges. Bei höheren Spendenbeträgen stellt MISEREOR den Einzahlern umgehend entsprechende Spendenbescheinigungen aus. |
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