Allgemeines

    Der Deutsche Richterbund ist der mit Abstand größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Über seine 25 Mitgliedsvereine gehören ihm etwa 14.000 Richter und Staatsanwälte an. Im DRB sind Richterinnen und Richter aller Gerichtszweige sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte organisiert.

    Der Deutsche Richterbund hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (§ 21 BGB). Sitz des Verbandes ist Berlin, wo sich auch die Bundesgeschäftsstelle befindet (Kronenstraße 73/74, 10117 Berlin).

    Neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Deutschen Beamtenbund ist der Deutsche Richterbund eine Spitzenorganisation des öffentlichen Dienstes. Als solche ist er kraft Gesetzes (§ 94 des Bundesbeamtengesetzes) von der Bundesregierung bei der Vorbereitung von Gesetzen, die das Beamten- oder das Richterrecht betreffen, zu beteiligen.

    Die vom Deutschen Richterbund verfolgten Ziele sind durch seine Satzung vorgegeben. Es sind:

    • die Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft;
    • die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung;
    • die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

    Entsprechend setzen sich der Deutsche Richterbund und seine Mitgliedsvereine gleichermaßen für die Sicherung und den Ausbau des freiheitlichen und sozialen Rechtsstaats wie für die unmittelbaren beruflichen und sozialen Probleme der Richter und Staatsanwälte ein. Sie vertreten die Interessen der Mitglieder gegenüber Dienstherren, Parlamenten und Öffentlichkeit und nehmen durch regelmäßige Stellungnahmen zu rechts- und berufspolitisch wichtigen Gesetzesvorhaben maßgeblich Einfluss; auf die Gesetzgebung in Bund und Ländern.

     

    Engagieren Sie sich! - Information zur Mitgliedschaft im DRB

    Entsprechend seiner Struktur als Spitzenverband des öffentlichen Dienstes (§ 94 des Bundesbeamtengesetzes) hat der Deutsche Richterbund zu Mitgliedsvereinen die 25 auf der Ebene der Bundesländer, der Bundesgerichte und der Fachgerichtsbarkeiten bestehenden Vereine der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

    Wer sich also im Deutschen Richterbund organisieren und - mehr noch - engagieren will, kann dies durch die Mitgliedschaft im geographisch oder fachlich "zuständigen" Mitgliedsverband tun. Alle Mitgliedsverbände übersenden auf Anfrage gern weiteres Informationsmaterial und Beitrittsunterlagen.

    Selbstverständlich leitet auch die Bundesgeschäftsstelle des DRB (Kronenstr. 73/74, 10117 Berlin, Tel. 030/206125-0, Telefax 030/206125-25, info@drb.de) entsprechende Anfragen an "Ihren" Mitgliedsverein weiter.

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