Ziele Unsere Ziele sind: - die Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft;
- die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung;
- die Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
mehr | | Organe Der Deutsche Richterbund ist der Dachverband von insgesamt 25 Mitgliedsverbänden. Organe des Deutschen Richterbundes sind die Bundesvertreterversammlung als höchstes Beschlussorgan, der Bundesvorstand und das Präsidium. Die Bundesvertreterversammlung besteht aus Vertretern aller Mitgliedsverbände. Der Bundesvorstand besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und weiteren Mitgliedern, die die Mitgliedsverbände bestimmen. mehr |
Präsidium Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte des Deutschen Richterbundes. Neben dem Vorsitzenden gehören ihm derzeit 12 weitere Richter und Staatsanwälte an. Das Präsidium ist für drei Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. März 2010 statt. Das Präsidium tagt regelmäßig monatlich in der Bundesgeschäftsstelle. Es wird unterstützt von einem Bundesgeschäftsführer und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesgeschäftsstelle. mehr | | Mitgliedsverbände Der Deutsche Richterbund ist Dachverband von insgesamt 25 Mitgliedsverbänden (-vereinen). Mitgliedsverbände sind 16 Landesverbände, 5 Verbände der Richterinnen und Richter der obersten Gerichte des Bundes und der Bundes- bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft und 4 Verbände der Richterinnen und Richter der Fachgerichtsbarkeiten (Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sowie Wehrdienstrichter). mehr |
Stellenausschreibung Der Deutsche Richterbund freut sich, rechtspolitisch interessierten Referendarinnen und Referendaren zwei Ausbildungsplätze für die Wahlstation anbieten zu können. Wir bieten Ihnen Gelegenheit, einen Einblick in die Arbeitspraxis der politischen Institutionen und in anspruchsvolle und hochprofessionelle Verbandstätigkeit zu gewinnen. Die Referendarinnen und Referendare werden sämtliche Arbeitsbereiche des Verbandes kennen lernen und eigenständig Gesetz- und Richtlinienentwürfe in allen Schwerpunktbereichen auswerten. mehr | | Geschichte des Verbandes Am 28. Juni 1908 beschlossen auf Initiative des Bayerischen Richtervereins verschiedene auf Länderebene bereits bestehende Vereine von Richtern und Staatsanwälten ihren korporativen Zusammenschluss im Deutschen Richterbund zum 1. Januar 1909. Sitz des neu gegründeten Verbandes war München. Von Anfang an setzte sich der Deutsche Richterbund besonders für die Gewährung voller sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit für die (damals noch beamteten) Richter ein. Seit 1999 hat der Deutsche Richterbund seinen Sitz in Berlin. mehr |
Die Vorsitzenden des DRB An der Spitze des Bundesverbandes steht der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes. In seiner Geschichte ist der Deutsche Richterbund von herausragenden Persönlichkeiten geführt worden, die den Verband in der jeweiligen Zeit maßgeblich geprägt haben. Frau Claudia Caspari hat sich anlässlich der Feierlichkeiten der 100. Wiederkehr der Gründung des Deutschen Richterbundes der Aufgabe gestellt, die Lebenswege und die Wechselwirkung der Arbeit der Bundesvorsitzenden in Bezug auf den Richterbund darzustellen. mehr | | |