Positionen
Selbstverwaltung der Justiz Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltenteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist: Deshalb fordert der Deutsche Richterbund die Selbstverwaltung der Justiz, um ihre Leistungsfähigkeit zu stärken. Darüber hinaus gewährleistet sie die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter und wird der besonderen Stellung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gerecht. Sie bezweckt die Eigenständigkeit und Autonomie der Justiz (Art. 92 GG). mehr |
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Qualität in der Justiz/Arbeitsplatz |
Richterliche EthikIn einer Zeit, in der der Deutsche Richterbund mit der wichtigen Forderung nach einer besseren Personal- und Sachmittelausstattung und einer angemessenen Besoldung an die Öffentlichkeit tritt, sollte man gleichzeitig auch grundsätzlichere Überlegungen nicht aus den Augen verlieren. Das Präsidium des Deutschen Richterbundes beschäftigt sich mit dem Richterbild an sich, insbesondere mit der Frage, welche Anforderungen an richterliches Verhalten und richterliches Selbstverständnis gestellt werden müssen. mehr |
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Richterliche UnabhängigkeitDie vom Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit soll die Rechtsprechung vor jeglicher Einflussnahme durch Exekutive und Legislative schützen. Die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit fordert, die Abhängigkeit der Richter von der Justizverwaltung so gering wie möglich zu halten. Es soll jede Einflussnahme auf die Rechtsstellung der Richter unterbleiben, die vermeidbar, weil sie nicht aus Gründen der Funktionsfähigkeit der Justiz erforderlich ist. mehr |
BesoldungJeder Bürger hat Anspruch auf eine funktionsfähige Justiz, die effektiv Gerechtigkeit und Rechtssicherheit verwirklicht. Hierzu gehört aber auch eine angemessene Besoldung. Experten des DRB und des BDVR sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung der Justiz sich nicht mehr im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Alimentation hält, die der besonderen Bedeutung des Amtes Rechnung zu tragen hat. Dies verlangt verfassungsrechtlich zwingend, dass der Justiz nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensstandards ein angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist. mehr |
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PersonalbedarfGrundlage der heutigen Personalbedarfsberechnung für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst ist das Gutachten PEBB§Y I (Personalbedarfsberechnungssystem), das die Fa. Arthur Andersen Business Consulting GmbH im Auftrag der Justizministerkonferenz erstellt und im Februar 2002 vorgelegt hat. Dieses stellt fest, dass die Arbeit der Justiz in dem früher verwendeten Pensenschlüssel zu wenig differenziert abgebildet ist. Daher ermittelte das PEBB§Y-Gutachten den Zeitaufwand, der für die Erledigung der einzelnen Geschäfte nötig ist, analytisch in der Form, dass an repräsentativ ausgewählten Gerichten und Staatsanwaltschaften Richter und Staatsanwälte festhielten, wie lange sie an einer Sache arbeiteten. mehr |
Amtsrecht für StaatsanwälteDie Kommission für die Angelegenheiten der Staatsanwälte hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 10.Titels des GVG (Titel 10: Staatsanwaltschaften) erarbeitet. Damit wird die langjährige Forderung des Deutschen Richterbundes, die längst überfällige Reform auf dem Gebiet des Amtsrechts vorzunehmen, untermauert. Der Entwurf geht von der verfassungsmäßigen Stellung der Staatsanwälte aus, wie sie das Bundesverfassungsgericht umrissen hat. mehr |
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AmtsrichterMehr als die Hälfte aller Richter, die bundesweit in der ordentlichen Justiz tätig sind, sind Amtsrichter. Sie stellen damit die Mehrheit der Richter (in der ordentlichen Justiz) dar. Da sich der Deutsche Richterbund als Interessenvertreter aller Richter und Staatsanwälte versteht, wollte sich das Präsidium des Deutschen Richterbundes im Sommer 2007 mit der Umfrage bei den Landesverbänden auch mit den besonderen Belangen un Angelegenheiten der Amtsrichter befassen. mehr |
Bündnis für das deutsche RechtMade in Germany ist ein Qualitätssiegel. Dies gilt jedoch nicht nur für technische Produkte, sondern auch für die deutsche Rechtsordnung. Deutsches Recht bietet im internationalen Vergleich erhebliche Wettbewerbsvorteile: es ist effizienter, kostengünstiger und transparenter als andere Rechtsordnungen. Es ist für alle gleichermaßen zugänglich, wertorientiert und nicht auf wirtschaftliche Betrachtungen reduziert. Wir haben sozial ausgewogene Lösungen und eine Justiz, die zeitnahe Entscheidungen trifft. mehr |
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EuropaEuropäische Rechtssetzung gewinnt einen zunehmenden Einfluss auf die Tätigkeit des nationalen Richters und Staatsanwalts. Der Deutsche Richterbund beobachtet und begleitet daher auch die Tätigkeit europäischer Organe und nimmt zu deren Vorhaben Stellung, soweit sie justizpolitische Bedeutung haben. Außerdem hat der Deutsche Richterbund eine eigene Kommission "Europarecht" eingerichtet, die grundlegende Stellungnahmen erarbeitet und die europäische Normgebung beobachtet. mehr |
RechtspolitikDer Deutsche Richterbund nimmt in vielfältiger Weise Einfluss auf die Rechtspolitik und wirkt damit auf die Gesetzgebungsarbeit ein. Schwerpunkte sind die Statusrechte der Richter und Staatsanwälte, das Recht der gerichtlichen Verfahren und die Ausbildung der Juristen. Als Berufsverband nimmt er die Interessen seiner Mitglieder wahr. Oftmals wird der aus der spezifischen richterlichen und staatsanwaltlichen Sichtweise erwachsende Sachverstand im politischen Raum hoch bewertet. mehr |
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JuristenausbildungDurch den "Bologna-Prozess" sollen europaweit einheitliche Strukturen für die Hochschulausbildung geschaffen werden. Der Deutsche Richterbund betreibt den Bologna-Prozess selbst nicht aktiv, verschließt sich der politischen Diskussion und den Entwicklungen aber auch nicht. In der möglichen Neustrukturierung können auch Chancen liegen. Jedoch ist darauf zu achten, dass die hohen Qualitätsstandards der heutigen bewährten Juristenausbildung erhalten bleiben. mehr |
