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9.9.2010

Richterliche Ethik

In einer Zeit, in der der Deutsche Richterbund und die Landesverbände über eine Selbstverwaltung der Justiz diskutieren, mit der wichtigen Forderung nach einer besseren Personal- und Sachmittelausstattung der Justiz und einer angemessenen Besoldung an die Öffentlichkeit treten, halten wir es in gleichem Maße für erforderlich, uns unserer Verantwortung als Dritte Staatsgewalt bewusst zu sein und uns dieser zu stellen.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Richterliche Ethik" beschäftigt sich das Präsidium bereits seit einiger Zeit mit der Frage eines Amtsethos und damit, welche Anforderungen an richterliches Verhalten und richterliches Selbstverständnis gestellt werden müssen. Damit soll auch ein Signal gegeben werden, dass die Richter ihre richterliche Unabhängigkeit und die hierfür erforderliche Ausstattung nicht als Privileg oder Selbstzweck begreifen, sondern als Verpflichtung zum Schutz des Justizgewährungsanspruchs. Diese Diskussion betrifft in gleicher Weise eine verantwortungs- und selbstbewusste Staatsanwaltschaft.

Ziel der Arbeitsgruppe, die aus den Präsidiumsmitgliedern Elisabeth Kreth (RFG Hamburg) und Andrea Titz (OStA München), sowie Lysann Mardorf (RLG Itzehoe) besteht, war von vorneherein, Impulse für eine breite Diskussion über dieses Thema zu geben. Die Beschäftigung mit berufsethischen Grundsätzen kann nicht von einem Berufsverband oder gar dem jeweiligen Ministerium verordnet werden, es sollen auch nicht Ge- und Verbote formuliert werden, die ein Verhalten als "ethisch falsch" brandmarken oder umgekehrt ein bestimmtes Verhalten als ethisch einzig mögliches darstellen. Vielmehr sollen die Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der möglichst umfassenden Diskussion über ethische Fragen sensibilisiert werden, damit sie ohne Scheu vor der Beschäftigung mit diesem Thema über ihr Verhalten und ihr Selbstverständnis als Richter reflektieren und ihre Erkenntnisse in den beruflichen Alltag einfließen lassen können. Zur Förderung der Diskussion wurde in der DRB-Arbeitsgruppe zunächst ein Fortbildungskonzept zu dem Thema richterliche Ethik entwickelt, das als Grundlage für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen dienen soll. Die Fortbildung soll zum einen Berufsanfänger für das Thema sensibilisieren, um ein Gegengewicht zu dem häufig durch die enorme Arbeitsbelastung und die schlechte Sachausstattung ernüchternden Berufeinstieg zu bilden. Ziel soll es daher sein, eine Fortbildungseinheit zum Thema richterliche Ethik bei den Assessoren-Einführungs-Lehrgängen zu installieren. An der Diskussion sollen sich jedoch nicht nur Berufsanfänger beteiligen. Um einen Austausch über die Entwicklung und den Stand der Diskussion über Richterliche Ethik herzustellen, wurde auf der Ebene des DRB aus insgesamt 24 Ansprechpartnern der Landes- und Fachverbände ein Netzwerk "Richterliche Ethik" gebildet.

Die im Netzwerk zusammengeschlossenen Kolleginnen und Kollegen betreuen das Thema der richterlichen Ethik im jeweiligen Verband, um ggf. mit Unterstützung und in enger Begleitung durch die Arbeitsgruppe des Präsidiums Fortbildungsveranstaltungen und Diskussionsrunden durchführen. Mittlerweile fanden zwei jeweils zweitägige Treffen des Netzwerks statt, bei denen nicht nur grundsätzliche Konzepte entwickelt wurden, wie das Thema auf regionale und lokale Ebene transportiert werden kann, sondern auch über konkrete ethische Problemfelder im Berufsalltag von Richtern und Staatsanwälten diskutiert wurde. Ausgehend von diesen Netzwerktreffen wurden auch auf Landes- und Fachverbandsebene bereits mehrere Veranstaltungen zur richterlichen Ethik durchgeführt, die regelmäßig auf großes Interesse im Kollegenkreis gestoßen sind.

Dokumente


Mainzer Ethikrunde, Faber-Kleinknecht, DRiZ 12/2009
Richterliche Ethik - Wie gefährlich ist die Schriftlichkeit?, Titz, DRiZ 12/2009
Die richterliche Unabhängigkeit: Wahrung einer sich nicht selbst erfüllenden Aufgabe, Kreth, DRiZ 7/2009
Richtereid und richterliche Ethik, Titz, DRiZ 2/2009
Ethik im Ausland, Titz, DRiZ 2/2009
Report der ENCJ-Arbeitsgruppe "Richterliche Ethik" 2008-2009 (deutsche Übersetzung)
Der Europäische Standard Richterlicher Ethik
Vortrag von Andrea Titz (Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes) anlässlich der jährlichen Richterversammlung des Amtsgerichts München am 9. November 2009
Rede von Elisabeth Kreth (Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes) anlässlich
des Ersten Amtsrichtertages des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen in Mülheim
an der Ruhr am 7. Mai 2009
 
 Vortrag von Elisabeth Kreth (Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes) anlässlich des Internationalen Symposiums "Zur richterlichen Unabhängigkeit in Europa" in Frankfurt am Main am 7. November und 8. November 2008



Links


Stellungnahme des Beirats der Europäischen Richter (CCJE) über die Grundsätze und Regeln, die das berufliche Verhalten der Richter lenken; insbesondere Standesrecht, unvereinbares Verhalten und Unparteilichkeit

Report der ENCJ-Arbeitsgruppe "Richterliche Ethik"


Säulen richterlichen Handelns - Gedanken zu einer Ethik richterlichen Verhaltens - Schleswiger Ethikrunde