Organisationsstruktur
Der Deutsche Richterbund ist Dachverband von insgesamt 25 Mitgliedsverbänden (-vereinen):
- 16 Landesverbände
- 5 Verbände der Richterinnen und Richter der obersten Gerichte des Bundes und der Bundes- bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft (Bundesgerichtshof und Generalbundesanwalt, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht, Bundespatentgericht)
- 4 Verbände der Richterinnen und Richter der Fachgerichtsbarkeiten (Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sowie Wehrdienstrichter).
Organe des Deutschen Richterbundes
Organe des Deutschen Richterbundes sind die Bundesvertreterversammlung als höchstes Beschlussorgan, der Bundesvorstand und das Präsidium (Geschäftsführender Vorstand).
Das Präsidium des Deutschen Richterbundes
Die Bundesvertreterversammlung besteht aus Vertretern aller Mitgliedsverbände. Nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel entsenden diese entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder ihre Vertreter. Die Bundesvertreterversammlung fasst die grundlegenden Beschlüsse zur Verbandpolitik und wählt das Präsidium. Sie tagt regelmäßig im Abstand von 18 Monaten.
Der Bundesvorstand besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und weiteren Mitgliedern, die die Mitgliedsverbände - wiederum nach einem festliegenden Schlüssel - bestimmen. Derzeit gehören dem Bundesvorstand vierzig Kolleginnen und Kollegen an. Der Bundesvorstand ist das wichtigste Beschlussorgan "zwischen den Bundesvertreterversammlungen". Er tagt in der Regel zweimal pro Jahr.
Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte des Deutschen Richterbundes. Neben dem Vorsitzenden gehören ihm derzeit 12 weitere Kolleginnen und Kollegen (Richter und Staatsanwälte) an. Das Präsidium ist für drei Jahre gewählt; die letzte Wahl fand am 26. März 2010 statt. Das Präsidium tagt regelmäßig monatlich in der Bundesgeschäftsstelle. Es wird unterstützt von einem Bundesgeschäftsführer.
Fachkommissionen und Arbeitsgruppen
Fachkommissionen, die der Bundesvorstand besetzt, unterstützen durch ihre vorbereitende gutachterliche Tätigkeit die laufende Arbeit von Präsidium und Bundesvorstand. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die Stellungnahmen des Verbandes zu den Gesetzesvorhaben von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat durch entsprechende Papiere vorzubereiten. Die endgültige Beschlussfassung über die Stellungnahmen des Verbandes obliegt jedoch in jedem Fall dem Präsidium oder dem Bundesvorstand.
Derzeit bestehen folgende Fachkommissionen:
- Besoldungskommission
- Europarechtskommission
- Große Strafrechtskommission
- Kommission für die Erarbeitung übergreifender Rechtsprobleme
- Kommission für Justizstrukturen
- Staatsanwaltskommission
Das Präsidium hat darüber hinaus die Möglichkeit, zu wichtigen Arbeitsbereichen Arbeitsgruppen einzusetzen, die ihm kurzfristig zuarbeiten.
Dokumente
Personalbogen zur Mitarbeit in einer DRB-Arbeitsgemeinschaft oder DRB-Kommission | Links |
