Personalbedarf / Einstellung in den Justizdienst
Grundlage der heutigen Personalbedarfsberechnung für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst ist das Gutachten PEBB§Y I (Personalbedarfsberechnungssystem), das die Fa. Arthur Andersen Business Consulting GmbH im Auftrag der Justizministerkonferenz erstellt und im Februar 2002 vorgelegt hat. Dieses stellt fest, dass die Arbeit der Justiz in dem früher verwendeten Pensenschlüssel zu wenig differenziert abgebildet ist. Daher ermittelte das PEBB§Y-Gutachten den Zeitaufwand, der für die Erledigung der einzelnen Geschäfte nötig ist, analytisch in der Form, dass an repräsentativ ausgewählten Gerichten und Staatsanwaltschaften Richter und Staatsanwälte festhielten, wie lange sie an einer Sache arbeiteten. Aus den Einzelwerten ermittelte Andersen eine durchschnittliche Bearbeitungszeit für die einzelnen Geschäfte, die sog. Basiszahl.
Zwischenzeitlich liegt auch eine ergänzende Untersuchung für die Geschäfte der Fachgerichtsbarkeiten vor, das sog. PEBB§Y-Fach.
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