Amtsrecht für Staatsanwälte
Die Kommission für die Angelegenheiten der Staatsanwälte hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 10.Titels des GVG (Titel 10: Staatsanwaltschaften) erarbeitet. Damit wird die langjährige Forderung des DRB, die längst überfällige Reform auf dem Gebiet des Amtsrechts vorzunehmen, untermauert. Der Entwurf geht von der verfassungsmäßigen Stellung der Staatsanwälte aus, wie sie das Bundesverfassungsgericht am 19. März 1959 (BVerfGE 9, 223 f.) umrissen hat. Der Entwurf passt die geltenden Vorschriften an diesen besonderen Status der Staatsanwaltschaft an und trifft insbesondere Vorkehrungen dagegen, dass mit anderen "justizgemäßen" Einflüssen auf ihre Entschließung und damit mittelbar auf die Entscheidung der Gerichte eingewirkt werden kann.
In jüngster Zeit hat sich die Kommission mit der Einbeziehung der Staatsanwaltschaften in das vom DRB entwickelte Zwei-Säulen-Modell der Selbstverwaltung der Justiz befasst und hierzu zwei Gesetzesentwürfe erarbeitet. Die Entwürfe, die zum einen eine bundesrechtliche Öffnungsklausel zu § 147 GVG im EGGVG und zum anderen eine landesrechtliche Mustervorschrift im jeweiligen AGGVG zur Umsetzung dieser Öffnungsklausel vorsehen, tragen der Überzeugung Rechnung, dass jedes Modell für eine autonome Justiz die Einbeziehung der Staatsanwaltschaften zwingend voraussetzt.
